Die Übertragung des Tarifergebnisses von Bund und Kommunen auf die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist erfolgt
Es gibt sowohl einen steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleich von 3.000 Euro als auch die umfangreichen Tabellenerhöhungen für die Beschäftigten der Bundesagentur.
Als erster Schritt werden dieses Jahr mit dem Juni-Entgelt 1.240 Euro als Einmalzahlung ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 und an einem Tag zwischen Januar und Ende Mai 2023 ein Anspruch auf Entgelt bestand oder vergleichbare Ersatztatbestände vorhanden waren. Von Juli 2023 bis Februar 2024 gibt es eine monatliche Netto-Sonderzahlung von 220 Euro. Nachwuchskräfte erhalten 620 Euro beziehungsweise 110 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Beträge anteilig.
Die Tabellenwerte erhöhen sich zum 1. März 2024 zunächst um einen Festbetrag von 200 Euro und anschließend in einem zweiten Schritt um 5,5 Prozent. Tabellenerhöhungen unter 340 Euro werden auf mindestens 340 Euro erhöht. Die Funktionszulagen steigen ebenfalls. Nachwuchskräfte – also Auszubildende und Studierende – erhalten ab 1. März 2024 150 Euro mehr Ausbildungsvergütung. Noch steht die Einigung unter Gremienvorbehalt.
“Mit diesem Abschluss gibt es 2024 spürbare Tabellenerhöhungen mit sozialer Komponente von durchschnittlich 11,5 Prozent. Die Lösung, 2023 einen Inflationsbonus zu zahlen, der brutto wie netto bei unseren Mitgliedern ankommt, ist ein guter Kompromiss. Dieser Abschluss wurde von uns hart erkämpft! Ohne gemeinsame Aktionen und Präsenz auf der Straße, wäre dieses Ergebnis nicht möglich gewesen!”, betonten Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS), vbba – Gewerkschaft Arbeit und Soziales und dbb.
Hintergrund
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes. Tarifrechtlich nimmt sie eine Sonderstellung ein. Es gibt einen zwischen Gewerkschaften und BA ausgehandelten Haustarifvertrag, der die dortigen Besonderheiten berücksichtigt. Insbesondere beinhaltet der Tarifvertrag ein fein ausverhandeltes System zur Eingruppierung. Die Anpassung, Neuausrichtung und Weiterentwicklung dieses Systems im Sinne der Beschäftigten hat sich der dbb zur Aufgabe gemacht.
Für die in den gemeinsamen Einrichtungen (Jobcentern) kommunal Beschäftigte gilt der Tarifabschluss direkt. Der Link zur Tariftabelle finden Sie hier.
Die ausführlichen Erläuterungen zur Tarifeinigung finden Sie auf der dbb Seite genau hier