Die Beiträge gelten seit Juli 2014 und bleiben bis mindestens Juni 2022 in dieser Höhe bestehen.

Beitragshöhen ab 01.07.2014 Euro
Beamte, Ruhestands-, Rentner * 9,00
Arbeitnehmer bis TE V 10,50
Arbeitnehmer TE IV, TE III 13,00
Arbeitnehmer ab TE II 15,00
Azubi, Studierende, Hinterbliebene 3,00
Ermäßigter Beitragssatz (Elternzeit, Bezug von Alg oder Alg II, Teilzeitbeschäftigung mit weniger als 25 Wochenstunden – außer Altersteilzeit) 6,00

* Wird zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand beziehungsweise des Rentenbeginns der ermäßigte Beitragssatz rechtmäßig gezahlt, gilt dieser während der Rente/ des Ruhestands fort. Bei Teilzeit bitte jeweils schriftlich mitteilen, wenn die Grenze von 25 Wochenstunden über- beziehungsweise unterschritten wird. Bei Elternzeit, Alg, Alg II wird der Beitrag auf schriftliche Mitteilung (gegebenenfalls E-Mail) ab dem Folgemonat reduziert.

Beitragszuordnung TVÖD TV BA Beitrag
EG 5 bis EG 8 TE VIII bis TE V 10,50
EG 9 bis EG 12 gehobener Dienst TE IV bis TE III 13,00
ab EG 12 höherer Dienst ab TE II 15,00